Verfassungsänderungen am 15.09.2013

Neben den Landtags- und Bezirkswahlen am 15.09.2013 stimmen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung ab. Der Bayerische Landtag hat sich für die entsprechenden Änderungen ausgesprochen.

 

1) Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen

Der Artikel 3 soll um den Absatz "Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.“ ergänzt werden.

Standpunkt der SPD: Die CSU hat es in über 50 Jahren Regierung nicht geschafft für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern zu sorgen. Die SPD hat deshalb vor einem Jahr die Initiative zu einer solchen Verfassungsänderung ergriffen. Dies wurde von der CSU abgelehnt und jetzt wieder aufgegriffen.

Der Verfassungsänderung sollte zugestimmt werden.

2) Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl

Der Artikel 121 der Bayerischen Verfassung wird um einen zweiten Satz erweitert. Dieser soll lauten: „Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“

Standpunkt der SPD: Dieser Zusatz ist sinnvoll, wir werden als SPD dafür sorgen, dass es nicht nur eine leere Worthülse bleibt.

Der Verfassungsänderung sollte zugestimmt werden.

3) Angelegenheiten der Europäischen Union

Mit der Änderung des Artikels 70 der Bayerischen Verfassung sollen die Auskunftspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag und die Weisungsmöglichkeiten des Landtages an die Staatsregierung verbessert werden.

Ergänzt wird der Artikel 70 um den vierten Absatz

„(4) Über Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Staatsregierung den Landtag zu unterrichten. Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden. Ist das Recht der Gesetzgebung durch ein Vorhaben der Europäischen Union betroffen, hat die Staatsregierung bei ihren verfassungsmäßigen Aufgaben die Stellungnahmen des Landtags maßgeblich zu berücksichtigen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

Standpunkt der SPD: Eine sinnvolle Stärkung der Parlamentsrechte.

Der Verfassungsänderung sollte zugestimmt werden.

4) Schuldenbremse

Der bisherige Artikel 82 wird geändert und auf fünf Absätze erweitert. Der erste Absatz lautet zukünftig:

(1) Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen.

In den weiteren Absätzen wird ausgeführt, dass bei einer besonderen Situation eine Schuldenaufnahme weiterhin möglich sei.

Standpunkt der SPD: Schulden belasten die zukünftigen Generationen. Ebenso aber auch heute nicht getätigte Investitionen in die Infrastruktur und in die Bildung. Es muss deshalb eine vernünftige Mischung aus Schuldenabbau und Investitionen geben. Die Schuldenbremse macht es für Kommunen schwieriger, bei sinkenden Einnahmen und steigenden Verpflichtungen im sozialen Bereich noch im Bereich freiwilliger Leistungen Finanzmittel zur Verfügung zu haben.

Die SPD-Landtagsfraktion hat dieser Verfassungsänderung zugestimmt.

5) Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden

Der Artikel 83 wird um den Satz „Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner
finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung.“ ergänzt.

Standpunkt der SPD: Eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden ist in Bayern dringend nötig, damit diese ihren Bürgerinnen und Bürgern eine vernünftige Infrastruktur bieten und auch die kleinen Dinge, die einen Ort lebenswert machen erhalten können.

Der Verfassungsänderung sollte zugestimmt werden.

Informationen:

Weitere Informationen und Entscheidungen zu den Verfassungsänderungen können Sie in einer Landtagsdrucksache nachlesen:
https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/Vorgangsmappe?wp=16&typ=V&drsnr=15140&intranet=#pagemode=bookmarks

Die Übersicht über die Verfassungsänderungen als pdf

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